Bei Inventuren:

Sofern bei der Inventur Abschreibungen oder Abschriften notwendig sind, ist es hilfreich, diese richtig einzuschätzen und zu bewerten. Wir unterstützen Sie durch unsere Gutachten bei der Entscheidung, ob Sie die Ware weiter einlagern oder bestmöglich verkaufen möchten.

Für Spediteure:

Falls Sie nicht bezahlten Rechnungen Ihrer Kunden durch Ihr Speditionspfandrecht ausgleichen müssen, helfen wir Ihnen bei der Bewertung des Warenbestandes. Unser Warengutachten ist für die Verhandlungen mit Ihren Kunden hilfreich und kann deshalb Ihre Forderungen erheblich beschleunigen.

Für Insolvenzverwalter:

Gerne stehen wir bei Insolvenzen als Ansprechpartner zur Verfügung. Hierbei erstellen wir, abhängig von der Insolvenzhöhe und unserem Arbeitsaufwand, für Sie ein Warengutachten.

Für Händler/Importeure:

Bei geplatzten Aufträgen und Unterbrechung der regulären Handelskette ist es wichtig einschätzen zu können, welchen Kaufpreis der Händler/Importeur bei einer selbständigen Verwertung zugrunde legen kann. Der geschädigte Händler/Importeur erhält von uns eine neutrale Einschätzung des Warenwertes. Damit kann bei bereits bestehenden Kontakten zu Aufkäufern, verhandlungssicher reagiert werden.

Für wen ist ein Verkauf über uns sinnvoll?

Grundsätzlich für alle Unternehmen, die keine Möglichkeiten für einen eigenständigen Verkauf sehen und eine schnelle Problemlösung wünschen. Insbesondere Einzelhandelsgeschäfte nutzen unsere Verbindungen, um bei Geschäftsaufgaben Ihre Restbestände bestmöglich zu verkaufen. Wir agieren transparent. Sie wissen, was wir berechnen und können deshalb sicher sein, dass Ihre Ware nicht unter Wert verkauft wird.